Wir helfen Familien
Frühe Hilfen
Brauchen werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre Unterstützung und Beratung, können sie sich an die sogenannte „Frühe Hilfe“ wenden. Im gesamten Kreis Unna gibt es entsprechende Beratungsangebote.
Ziel der „Frühen Hilfen“ ist es, Eltern bedarfsgerecht zu fördern, zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder frühzeitig zu stärken.
Weitere Informationen
- PDF-Datei: 2 MB
Finanzielle Unterstützung
Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialticket – es gibt viele Arten von Hilfe für Familien mit kleinerem Geldbeutel. Im Serviceportal finden Sie alle Anträge zu den Dienstleistungen des Kreises Unna und vieles mehr, zum Beispiel zu Bildungs- und Teilhabeleistungen oder zu Sozialleistungen.
Dienstleistungen
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss
- SozialTicket
- Sozialhilfeleistungen bei Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege
- Bildung und Teilhabe
Weitere Informationen
Erziehungsberatung
Krisen und Konflikte gibt es in jeder Familie. Wird Unterstützung benötigt, bietet die Erziehungsberatungsstelle professionelle Hilfe an, um gemeinsam nach individuellen Lösungen der Probleme zu suchen. Dabei geht es z.B. um
- Probleme im familiären Zusammenleben
- Fragen zur Erziehung und Entwicklung
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten in der Schule
- Mobbing
- Fragen der sexuellen Entwicklung und Orientierung
- Trennung und Scheidung
- Fragen und Konflikte in Patchworkfamilien
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch
- Trauer
- Problematischer Medienkonsum
Dienstleistungen
Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle ist Ansprechpartner, wenn Sie
- ein Kind adoptieren möchten
- Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Ihr Stiefkind adoptieren möchten.
Die Stelle ist für Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Unna zuständig.
Dienstleistungen
Verhütungsmittelfonds
Der Verhütungsmittelfonds des Kreises Unna unterstützt Menschen, die sich Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale oder eine Sterilisation nicht leisten können. Ungewollte Schwangerschaften sollen so verhindert werden. Als Verhütungsmethode kommen dabei nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst.
Das heißt: Die antragstellende Person übernimmt 20 Prozent der Kosten. Im Falle der Kupferspirale beispielsweise, die insgesamt ungefähr 220 Euro kostet, läge der Eigenanteil somit bei 44 Euro.
Die Beantragung läuft über die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Weitere Informationen
- PDF-Datei: 2 MB
Dienstleistung
Rechtliche Betreuungen
Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Hilfe benötigen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Dabei ist es eine der wesentlichen Aufgaben der Betreuungsstelle des Kreises Unna, das Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsaufklärung und Sozialberichterstattung zu unterstützen.
Die Betreuungsstelle des Kreises Unna ist für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Lünen und Unna zuständig.
Dienstleistung
Weitere Informationen
Kinderschutz
Der Kreis Unna als Jugendamt für Fröndenberg/Ruhr, Bönen und Holzwickede hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Kinderschutz bedeutet in erster Linie, Familien zu stärken und zu unterstützen, um für Kinder und Jugendliche die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung zu schaffen. Es gibt allerdings Situationen und Lebensumstände, in denen Eltern vielfach durch Sorgen und Probleme derart gefordert oder überfordert sind, dass die Erziehung und Versorgung der Kinder nicht mehr ausreichend gesichert ist. So gibt es:
- Beratung und Hilfen für Migrantinnen und Migranten
- Beratung und Hilfen bei Trennung und Scheidung
- Beratung und Hilfen zur Unterstützung der Erziehung und in sozialen Notlagen
- Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche
- Beratung und Hilfen für Ein-Eltern-Familien
Hilfe bei Gefährdung des Kindeswohls
Sollte es Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls geben, so wird in der Regel mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten (meist die Eltern) besprochen, wie dieser Gefahr entgegengewirkt werden kann. Dabei wird auf entsprechende Hilfe und Unterstützung hingewiesen. Hierbei hat das Jugendamt sehr vielfältige Möglichkeiten, eine passende Hilfe anzubieten oder zu vermitteln. Die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familie steht im Vordergrund.
Familiengericht entscheidet über Maßnahmen
Erst wenn durch entsprechende Beratung und Unterstützung eine weitere Gefährdung des Kindes nicht abgewendet werden kann bzw. die Eltern die notwendigen Schritte und Maßnahmen ablehnen oder nicht entsprechend umsetzen, können auch gegen den Willen der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter über die Einschaltung des Familiengerichts Maßnahmen durchgesetzt werden, um das Wohl des Kindes zu sichern.
Eingriff bei unmittelbarer Gefahr
Kann eine unmittelbare Gefahr für Kinder oder Jugendliche nicht abgewendet werden, kann das Jugendamt diese auch gegen den Willen der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter in Obhut nehmen und geeignet unterbringen. Dieses muss im Folgenden durch das Familiengericht bestätigt werden.
Pflegekinder und -eltern
Wer ein Kind dauerhaft oder auf Zeit in seine Familie aufnehmen möchte oder sein Kind einer anderen Familie zur Pflege und Erziehung anvertrauen möchte, wendet sich an den Kreis Unna. Der Kreis ist Ansprechpartner. Die Kolleginnen und Kollegen
- beraten Eltern, die ihr Kind in Pflege geben möchten
- suchen Eltern für Kinder, die dauerhaft in einer Familie aufwachsen sollen
- überprüfen und schulen Pflegeelternbewerber
- vermitteln Kinder in geeignete Familien
- organisieren bei Bedarf ergänzende Hilfen
- fördern Pflegeelternkontakte und Fortbildungen
- stehen Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie während der gesamten Dauer und Pflege
So werden Sie Pflegeeltern
Vereinbaren Sie mit den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ein Erstgespräch. Das dient dazu, Vorstellungen und Informationen zusammenzuführen und ein Bild von Ihren Aufgaben und Möglichkeiten zu entwickeln. In weiteren Gesprächen und Fortbildungsveranstaltungen wird geklärt, für welches Kind Sie Eltern sein können.
Bereitschaftspflegefamilien gesucht
Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder in Not- und Krisensituationen auf, bis die weitere Perspektive geklärt ist. Am Ende des Klärungsprozesses kann die Rückführung in die Herkunftsfamilie, die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie oder eine andere adäquate Maßnahme stehen. Wer sich vorstellen kann, ein Kind in einer solchen Situation kurzfristig und zeitlich begrenzt bei sich aufzunehmen, kann sich melden.
Dienstleistung
Jugendgerichtshilfe
Im Rahmen der Jugendgerichtshilfe berät und unterstützt der Kreis Unna Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren. Dabei werden Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) begleitet, die in Bönen, Fröndenberg/Ruhr oder Holzwickede wohnen und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Dienstleistung
- PDF-Datei: 155 kB
Beistand
Das Jugendamt bietet der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes an. Auch Alleinerziehende und junge Volljährige haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Fragen zur Abstammung und zum Unterhalt.
Ziel der Beratung und Unterstützung ist die Anerkennung der Vaterschaft und dass Unterhalt gezahlt wird.
Können sich die Eltern außergerichtlich nicht einigen, haben Alleinerziehende Anspruch auf eine Beistandschaft.
Wir beraten Sie gern bei Fragen zu:
- Feststellung der Vaterschaft und zu den rechtlichen Wirkungen der Vaterschaftsfeststellung
- Unterhaltsfragen
- Feststellung der Vaterschaft zum Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes
- Beurkundungen z.B. von Vaterschaftsanerkennungen, notwendigen Zustimmungen und Unterhaltsverpflichtungen
- Fragen zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und Beurkundung entsprechender Sorgeerklärungen
Kontakt
Vormundschaften
Wer wegen persönlicher oder familiärer Probleme nicht für sein Kind sorgen kann, für den kann das Familiengericht ein Vormund beauftragen. Dieser trifft anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind.
Kontakt
Namensänderung
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. In jedem Fall ist daher vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht erreicht werden kann. Für deren Entgegennahme sind die Standesämter zuständig.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz hat Ausnahmecharakter und dient ausschließlich dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall geprüft. Der „wichtige Grund“ ist vom Antragsteller nachvollziehbar darzulegen und ggf. nachzuweisen.