Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (18-21 Jahre), denen eine Straftat vorgeworfen wird.

Kurztext

Die Mitarbeitenden des Bereichs Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) bieten folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung/Begleitung bereits vor Vernehmung der Polizei
  • Vermittlung in Verfahren, die durch die Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt werden
  • Kontaktaufnahme bei Anklageerhebung
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
  • Begleitung auch nach der Entscheidung des Gerichts

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Voraussetzungen

Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf bei dem Vorwurf einer Straftat.

Service & Kontakt

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

Durch die Inanspruchnahme des Beratungs- oder Unterstützungsangebotes entstehen keine Kosten.