Ist ein Familienmitglied verstorben und können die Kosten nicht aus dem Nachlass beglichen werden, kann ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten bestehen.
Kurztext
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus vertraglichen Ansprüchen, dem Erbrecht, dem Unterhaltsrecht und dem landesrechtlichen Bestattungsgesetz.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag (PDF)
- Nachweis über den Nachlass der verstorbenen Person
- Nachweise über Einkünfte, Wohnkosten und Vermögen der antragstellenden Person und der Haushaltsangehörigen
- Rechnungen des Bestattungsinstituts und Gebührenbescheid des Friedhofs
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- Die Person ist im Kreis Unna verstorben und/oder hat vom Kreis Unna Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) bezogen.
- Die bestattungspflichtige Person kann die Kosten nicht oder nur teilweise begleichen.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Die Antragstellung und Übersendung der Unterlagen sollten zeitnah erfolgen (2 bis 3 Monate nach dem Tod).
Kosten
Für die Bearbeitung der Anträge entstehen keine Kosten.