Ein Gebrauchtfahrzeug soll im Kreis Unna auf eine andere Person umgeschrieben werden.
Kurztext
Bei der Umschreibung innerhalb des Kreises Unna handelt es sich um die Zulassung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat.
Das bisherige Fahrzeugkennzeichen kann behalten oder auf Wunsch kann ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Hinweis:
Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.
Erforderliche Unterlagen
Umschreibung innerhalb des Kreises Unna mit Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Kennzeichenschilder
- Gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende „Vollmacht“
Hinweise:
Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen
Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):
Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)
Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:
schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
Ein Gebrauchtfahrzeug soll im Kreis Unna auf eine andere Person umgeschrieben werden.Rechtsgrundlage
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet
Firmen:
Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung
Hinweis:
Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)
Voraussetzungen:
Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
Service & Kontakt
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Kosten
- Kosten vor Ort: Ab 24,40 €
- Kosten online: Ab 10,40 €
je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen (z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen ect.)