Beschäftigen Sie als Verkehrsunternehmen Menschen als Fahrpersonal, die weder die EU-Staatsangehörigkeit besitzen noch langfristig aufenthaltsberechtigt sind, benötigen Sie eine Fahrerbescheinigung.
Kurztext
Der*die Fahrer*in muss gemäß der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und gemäß der Tarifverträge für die Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrer*innen beschäftigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF)
- Kopie der erteilten Gemeinschaftslizenz
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Art. 5 der Verordnung (EG) 1072/200
Voraussetzungen
- gültige Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- Fahrer*in besitzt weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch eine langfristige Aufenthaltsberechtigung im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Kosten
84,00 €