Beschäftigen Sie als Verkehrsunternehmen Menschen als Fahrpersonal, die weder die EU-Staatsangehörigkeit besitzen noch langfristig aufenthaltsberechtigt sind, benötigen Sie eine Fahrerbescheinigung.

Kurztext

Verkehrsunternehmen, die im Bereich des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehrs tätig sind, können Fahrer*innen einsetzen oder zur Verfügung stellen, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch langfristig aufenthaltsberechtigt im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG sind.

Der*die Fahrer*in muss gemäß der Rechtsund Verwaltungsvorschriften und gemäß der Tarifverträge für die Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrer*innen beschäftigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Kopie der erteilten Gemeinschaftslizenz
  • Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Art. 5 der Verordnung (EG) 1072/200

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Fahrer*in besitzt weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch eine langfristige Aufenthaltsberechtigung im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Beantragung und Ausstellung der Fahrerbescheinigung muss vor der ersten Fahrt erfolgen.

Kosten

84,00 €