Aktuelle Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die älteren Führerscheinmodelle müssen zu bestimmten Fristen umgetauscht werden.

Kurztext

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierbei gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr verschiedene Umtauschfristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Aktueller Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild
  • Ggf. Karteikartenabschrift: Ist der "alte Papierführerschein" nicht im Kreis Unna ausgestellt worden, müssen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anfordern. Diese kann per Mail (fuehrerscheine@kreis-unna.de) oder per Fax (0 23 03 / 27 27 96) direkt an den Kreis Unna übersendet werden.

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 20. Dezember 2006

Voraussetzungen

  • (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
  • Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Bitte beachten Sie, dass Sie den Umtausch nur persönlich beantragen können. Eine postalische Abwicklung ist nicht möglich. 

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Möchten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen, können Sie den Direktversand (PDF) beantragen.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für den Führerscheinumtausch gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr folgende Umtauschfristen:

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Geburtsjahr des*r Führerscheininhaber*in umzutauschen:

Geburtsjahr         Ablauf der Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Unbefristete Kartenführerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins umzutauschen*:

Ausstellungsjahr   Ablauf der Umtauschfrist
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kosten

25,30 € - 30,30 €