Aktuelle Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die älteren Führerscheinmodelle müssen zu bestimmten Fristen umgetauscht werden.
Kurztext
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Lichtbild
- Ggf. Karteikartenabschrift: Ist der "alte Papierführerschein" nicht im Kreis Unna ausgestellt worden, müssen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anfordern. Diese kann per Mail (fuehrerscheine@kreis-unna.de) oder per Fax (0 23 03 / 27 27 96) direkt an den Kreis Unna übersendet werden.
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
- Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Bitte beachten Sie, dass Sie den Umtausch nur persönlich beantragen können. Eine postalische Abwicklung ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Möchten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen, können Sie den Direktversand (PDF) beantragen.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für den Führerscheinumtausch gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr folgende Umtauschfristen:
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Geburtsjahr des*r Führerscheininhaber*in umzutauschen:
Geburtsjahr | Ablauf der Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins umzutauschen*:
Ausstellungsjahr | Ablauf der Umtauschfrist |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |