Der Kreis Unna fördert die Selbsthilfegruppen und -organisationen durch pauschale finanzielle Zuwendungen.

Kurztext

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch den Kreis Unna ist neben der infrastrukturellen und gruppenpädagogischen Unterstützung eine weitere Maßnahme im Rahmen der kreisweiten Selbsthilfeförderung.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Antragstellende Selbsthilfegruppen müssen:

  • bei der K.I.S.S. im Verzeichnis der Selbsthilfegruppen erfasst sein
  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 3 Monaten bestehen
  • offen für neue Mitglieder sein
  • mindestens sechs Mitglieder haben
  • den Sitz oder Tätigkeitsbereich im Kreis Unna haben
  • parteipolitisch neutral, offen gegenüber allen Konfessionen und Nationalitäten sein sowie eine Arbeits- und Organisationsstruktur nach demokratischen Grundsätzen gewährleisten
  • dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier gelangen Sie zum Verwendungsnachweis (PDF).

Und hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Der Antrag muss bis zum 15. März des Antragsjahres eingegangen und von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe oder -organisation unterschrieben sein.