Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht wird für die Teilnahme an einem Fachkunde-Lehrgang benötigt.
Kurztext
Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) erhalten zu können, muss u.a. zunächst die Fachkunde nachgewiesen werden. Für die Teilnahme an einem Fachkunde-Lehrgang ist beim Kreis Unna eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Rechtsgrundlage
- §§ 8 und 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Voraussetzungen
- Körperliche/persönliche Eignung
- Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Wohnsitz im Kreis Unna
- EU-Staatsangehörigkeit
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Bitte nehmen Sie bezüglich der Antragsstellung persönlichen Kontakt zu uns auf.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.
Kosten
120 € bis 400 €