Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Kurztext
Der Träger eines Krankenhauses kann beim Gesundheitsamt die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke beantragen.
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird die persönliche Antragstellung in unseren Diensträumen erbeten (nach vorheriger telefonischer Terminabsprache).
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Betriebserlaubniserteilung für die Krankenhausapotheke
- Aussagekräftige Zeichnungen der Apothekenbetriebsräume sowie Aufstellung der Räume mit Angabe der Raumbezeichnung, Raumnummer sowie Raumgröße, jeweils in doppelter Ausführung
- Nachweis über die vorgeschriebenen Räume (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Benennung des*r Apotheker*in, welcher die Leitung der Apotheke übernehmen soll, sowie folgende Unterlagen für die Apothekenleitung:
- Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung der Apothekerkammer
- Ärztliches Attest („nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten“)
- Persönliche Erklärung zu. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 8 ApoG
- Anstellungsvertrag in zweifacher Ausfertigung (davon ein Original)
Rechtsgrundlage
§ 14 Apothekengesetz (ApoG)
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Anstellung einer*s Apotheker*in, der*die voll geschäftsfähig und zuverlässig ist und die deutsche Approbation und die gesundheitliche Eignung besitzt und die für Krankenhausapotheken nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume nachweist.
Service & Kontakt
Die Beantragung der Betriebserlaubnis kann hier über das Wirtschafts-Service-Portal NRW erfolgen.
Ebenfalls ist die persönliche Antragstellung durch den*die approbierte*n Apotheker*in in unseren Diensträumen (nach vorheriger Terminabsprache) möglich.
Zu den Kontaktmöglichkeiten gelangen Sie hier.
Hier geht es zum Formular (PDF) für die persönliche Erklärung gem. § 2 ApoG.
Frist
Der Antrag sollte 8 bis 10 Wochen vor dem gewünschten Erlaubnistermin vorgelegt werden.
Kosten
Gebührenpflicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenrahmen für eine Betriebserlaubnis: 250 bis 3.500 €
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom wirtschaftlichen Wert und dem erforderlichen Zeitaufwand.