Wer Förderung durch die Wohnungsbauförderungsanstalt / NRW.BANK erhalten hat, kann seinen Zinssatz mit der Beantragung einer Zinssenkung niedrig halten.
Kurztext
Um eine höhere Verzinsung begrenzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Wer in Bönen, Holzwickede und Fröndenberg gefördertes Eigentum hat, muss den Antrag beim Kreis Unna stellen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die NRW.BANK über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Diese veranlasst anschließend die darlehensrechtlichen Schritte für die Zinssenkung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare des Kreises Unna
- Individuelles Antragsformular der NRW.BANK
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsangehörigen bzw. zukünftigen Haushaltsangehörigen für das gesamte Kalenderjahr vor Antragstellung, sowie für das laufende Kalenderjahr bis zur Antragstellung
- weitere Unterlagen können notwendig sein
Rechtsgrundlage
- §§ 13-15, 35-39 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Voraussetzungen
- Eigentümer*in eines durch die WFA / NRW.BANK bereits geförderten Eigenheims oder Eigentumswohnung
- Einhaltung der Einkommensgrenzen, nach Maßgabe der NRW.BANK
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Darüberhinaus müssen Sie noch eine Erklärung zu Ihrem Einkommen abgeben:
- Anlage 1a: Wohnungssuchende, Wohnungsinhaber*innen
- Anlage 1b: Haushaltsangehörige Personen
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Eine Antragstellung ist zu jeder Zeit möglich. In der Regel setzt Sie die NRW.BANK jedoch über eine mögliche Zinserhöhung schriftlich in Kenntnis und teilt Ihnen ihre persönlichen Voraussetzungen zur Begrenzung der Zinserhöhung mit und setzt dafür auch eine individuelle Frist.
Kosten
Ausstellung einer Bescheinigung zur Zinssenkung: 20 €