Wer ein bestehendes Eigenheim oder ein Mietobjekt im Kreis Unna modernisieren möchte, kann dafür ein zinsgünstiges Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen von der NRW.Bank erhalten.
Kurztext
Das Förderdarlehen kann unter anderem für folgende Modernisierungsmaßnahmen beantragt werden:
- Energetische Modernisierung
- Sicherung vor Extremwetterereignissen
- Barriere Reduzierung
- Aus-, An- und Umbau
- Verbesserung des Einbruchsschutzes
- Neugestaltung des Wohnumfeldes
Der Kreis Unna ist für die Bewilligung der Förderung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Die individuell erforderlichen Unterlagen werden erst nach einem Beratungsgespräch angefordert.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
- Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW: Modernisierungsrichtlinie- RL Mod
Voraussetzungen
Die Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen geht mit einer wahlweise 20-, 25- oder 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung einher. Die Mietwohnung darf während dieses Zeitraums nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu einer vorab festgelegten Miete vermietet werden.
Voraussetzung für die Modernisierung des selbstgenutzten Eigenheims ist, dass der Haushalt eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Rahmen des Beratungsgesprächs geprüft.
Service & Kontakt
Bitte vereinbaren Sie vor einer Antragsstellung einen Beratungstermin.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Eine Förderberatung sowie Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidend ist, dass vor der Antragstellung keine Verträge in Verbindung mit der Modernisierung des Objektes unterzeichnet werden dürfen (z.B. mit Handwerkern oder Darlehensgebern).
Kosten
Gebühren entstehen in Höhe von 0,4 % der Darlehenssumme.