Wer Wohnraum für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen im Kreisgebiet Unna schafft, wird mit einem zinsgünstigen Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen der NRW.Bank unterstützt.
Kurztext
Gefördert wird die Neuschaffung von Mietobjekten in Mehrfamilien- sowie Mieteinfamilienhäusern. Mit der Förderung geht eine Mietpreis- und Belegungsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren einher. Die Mietwohnung darf während der Bindung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu einer festgelegten Miete vermietet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
Die individuell erforderlichen Unterlagen werden erst nach einem Beratungsgespräch angefordert.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
- Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD): Wohnraumförderungsbestimmungen
Service & Kontakt
Bitte vereinbaren Sie vor einer Antragsstellung einen Beratungstermin.
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Frist
Eine Förderberatung sowie Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidend ist, dass vor Erteilung der Förderzusage keine Darlehensverträge abgeschlossen werden dürfen sowie vorab nicht mit dem Bauvorhaben begonnen werden darf.
Kosten
Die Gebühren betragen 0,4 % der Darlehenssumme.