Wer im Kreisgebiet Unna ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen möchte könnte Anspruch auf ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen der NRW.Bank haben.
Kurztext
Der Kreis Unna ist für die Prüfung der Voraussetzungen und die Bewilligung der Förderung zuständig.
Gefördert wird:
- der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen
- der schlüsselfertige Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen / Eigentumswohnungen
- der Erwerb gebrauchter selbstgenutzter Eigenheime / Eigentumswohnungen
Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.
Erforderliche Unterlagen
Die individuell erforderlichen Unterlagen werden erst nach einem Beratungsgespräch angefordert.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
- Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW: Wohnraumförderungsbestimmungen
Voraussetzungen
- Einhaltung der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze bzw. Überschreitung der Einkommensgrenze um maximal 40%
Service & Kontakt
Bitte vereinbaren Sie vor einer Antragsstellung einen Beratungstermin.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Eine Förderberatung sowie Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidend ist, dass vor der Antragstellung keine Verträge in Verbindung mit dem Eigentum eingegangen werden dürfen (z.B. Kaufvertrag oder Darlehensvertrag).
Kosten
Die Gebühr beträgt 500 €.