Das Schwerbehindertenrecht fördert die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung.
Kurztext
Menschen mit Behinderung und einem Wohnsitz im Kreis Unna können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung in der Abteilung für Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Unna stellen. Mit dem Grad der Behinderung (GdB) wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird.
Zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, in dem durch entsprechende Merkzeichen auch ein Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche festgehalten wird. Weiterhin ist es möglich einen Änderungsantrag zu stellen, falls sich der gesundheitliche Zustand ändert.
Weitere Hinweise zum Schwerbehindertenrecht und dem Antragsverfahren finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (insbesondere Unterschrift zur Schweigepflichtentbindung zur Einholung der ärztl. Unterlagen sowie für das Einverständnis zur dauerhaften Lichtbildspeicherung)
- aktuelle ärztliche Unterlagen zum Gesundheitszustand (falls vorhanden)
- ggf. Lichtbild
- ggf. Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht)
Rechtsgrundlage
- §§ 2, 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung
Voraussetzungen
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Dabei ist es unerheblich, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Grundlagen für die Bewertung einer Behinderung ist die bundesweit einheitlich geltende Versorgungsmedizinverordnung und die Anlage (Versorgungsmedizinische Grundsätze) hierzu.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag. Unter diesem Link besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über den Status Ihres Antrags zu informieren oder zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein Lichtbild zu importieren.
Alternativ geht es hier zum PDF-Antrag (sowohl Erst- als auch Änderungsantrag).
Hier steht Ihnen ein weiterer Online-Service für folgende Anliegen zur Verfügung:
- Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für die Steuerveranlagung ab dem Steuerjahr 2021 (bei einem GdB von 20, 30 oder 40)
- Änderung der Adressdaten
- Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
- Ausstellung eines Beiblatts
- Rückrufservice
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung entstehen Ihnen keine Kosten.