Die Anliegerbescheinigung ist ein Nachweis darüber, welche Personen sich im sogenannten Anliegereigentum befinden, das im Grundbuch keinen Eintrag besitzt.

Kurztext

Nachweis über Eigentümer von angrenzenden, im Grundbuch nicht gebuchten Grundstücken („die Anlieger“ z. B. bei Gräben, Bächen oder Wegen)

Erforderliche Unterlagen

Zur eindeutigen Identifizierung der Lage wird das Flurstückskennzeichen, bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstück, benötigt.

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse

Service & Kontakt

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Kosten

Die Kosten werden nach Zeitaufwand berechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde 23 €.