Die Anliegerbescheinigung ist ein Nachweis darüber, welche Personen sich im sogenannten Anliegereigentum befinden, das im Grundbuch keinen Eintrag besitzt.
Kurztext
Nachweis über Eigentümer von angrenzenden, im Grundbuch nicht gebuchten Grundstücken („die Anlieger“ z. B. bei Gräben, Bächen oder Wegen)
Erforderliche Unterlagen
Zur eindeutigen Identifizierung der Lage wird das Flurstückskennzeichen, bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstück, benötigt.
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse
Service & Kontakt
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Kosten
Die Kosten werden nach Zeitaufwand berechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde 23 €.