Hilfe zum Wohnen
Hilfe für Wohnungslose
Alleinstehende wohnungslose Menschen im Kreis Unna können zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfen erhalten. Für Menschen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist der Kreis Unna zuständig für die Bewilligung des Ambulant Betreuten Wohnens. Für Menschen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.
Folgende Beratungsstellen stehen zur Verfügung:
Wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen stehen in der Übernachtungsstelle des
Übernachtungsplätze mit Tagesaufenthalt zur Verfügung.
Über die Träger der Beratungs- und Übernachtungsstellen wird zusätzlich Ambulant Betreutes Wohnen für Männer und spezifisch für Frauen beim Frauenforum angeboten. Mit allen Angeboten sollen den betroffenen Menschen Perspektiven aufgezeigt werden, wie Wohnungslosigkeit verhindert, behoben, eine selbständige Lebensführung ermöglicht und eine Integration in das soziale Umfeld erreicht werden kann.
Wohnberechtigungsschein
Menschen mit geringen Einkommen haben Anspruch auf eine geförderte und damit günstige Mietwohnung. Vorraussetzung ist, dass das Gehalt unter den Einkommensgrenzen liegt. Der Wohnberechtigungsschein ist der behördliche Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit diesem Papier können sich Wohnungssuchende dann auf Sozialwohnungen direkt bei den Vermietern bewerben.
Dienstleistung
Zinssenkung
Für Baudarlehen des Landes NRW für selbst genutztes Wohneigentum hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an. Der Zinssatz kann wieder gesenkt werden, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Dienstleistung
Unterstützung bei Heizkosten
Die Landesregierung hat ein Antragsverfahren für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen auf den Weg gebracht. Anträge können online gestellt werden. Mehr Tipps bei steigenden Energiekosten gibt es bei der Aktion „Ratschlag Energie“.