Fischen im Kreis Unna

Wer angeln will, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird bei der Ortsbehörde des Wohnortes erteilt. Wer ihn bekommen möchte, der muss zunächst eine Fischerprüfung ablegen.

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Fischerprüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und kann beim Kreis Unna absolviert werden. Dazu gehört auch zu wissen, welche Fische in den heimischen Bächen und Seen leben, sie bestimmen und eine Angel zusammenstellen zu können. Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden im ganzen Kreis Unna entsprechende Lehrgänge angeboten.

Darüber hinaus hat die Untere Fischereibehörde eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben. Unter anderem:

  • Kontrolle der Fischereischeine, Fischereierlaubnisscheine, Fanggeräte und Fischbehälter
  • Überwachung der Einhaltung der Schonzeiten
  • Überprüfung gefangener Fische im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestmaße
  • Überwachung der Einhaltung der tier- und naturschutzrechtlichen Vorschriften

Dienstleistungen

Angeln mit Kindern und Jugendlichen

Für die Ausübung des Fischfangs für Kinder oder Jugendliche gelten je nach Altersstufe unterschiedliche gesetzliche Regelungen:

  • 0 bis 10 Jahre: Kinder-Angel-Erlass
  • 10 bis 16 Jahre: Jugendfischereischein
  • ab 16 Jahren: Fischereischein (ab 14 Jahren ist eine Erteilung eines Fischereischeins nach bestandener Fischerprüfung möglich)

Fischereiberatung

Eine Beratung zu fischereifachlichen Fragen ist nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.

Kontaktmöglichkeiten