Jagd und Wildtiere
Jagd und Jagdschein
Der Kreis Unna ist als Untere Jagdbehörde grundsätzlich für alle Angelegenheiten in Sachen „Jagd“ im Kreisgebiet zuständig und beantwortet Fragen zur Ausübung des Jagdrechts.
Schonzeiten
- PDF-Datei: PDF, 105 kB Beschreibung: Die festgelegte Schonzeit für Rehwild wird zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach Kalamitätsschäden in den Wäldern von NRW durch diese Allgemeinverfügung des Kreises Unna aufgehoben.
Dienstleistungen
Mehr Infos
Artenschutz
Sowohl bei der Haltung von exotischen Arten als auch beim Umgang mit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt werden.
Nationaler Artenschutz
Wer ein artgeschütztes Tier wie z.B. einen Papagei oder eine Schlange erwerben möchte,
- darf dies nur, wenn das Tier nachweislich aus einem legalen Import oder einer legalen Nachzucht stammt
- muss den Erwerb schriftlich anmelden
- muss die artgerechte Haltung des Tieres sicherstellen können
Auch der Verkauf oder Tod eines artgeschützten Tieres muss vom bisherigen Halter gemeldet werden.
Internationaler Artenschutz
Auch im Umgang mit unseren heimischen Tier- und Pflanzenarten, die keinem besonderen Schutz unterstellt sind, ist Umsicht geboten. So ist es z.B. verboten,
- Nist- und Brutstätten zu zerstören
- Tiere zu beunruhigen, zu verfolgen oder zu fangen
- Tiere zu töten oder Pflanzenbestände zu vernichten
In der Regel dürfen somit unter anderem keine Schwalbennester von Hauswänden entfernt oder Kleingewässer zugeschüttet werden. Die Aufnahme verletzter oder kranker Tiere ist zulässig, wenn sie nach ihrer Gesundung unverzüglich wieder frei gelassen werden.