Bußgeldstelle
Aktuelle Messstellen
Der Kreis Unna führt eigene stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch. An Gefahrenstellen wie Unfallhäufungsstellen und schutzwürdigen Bereichen (z.B. Schulen, Spielplätze, Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser) werden Messungen vorgenommen. Die Messsysteme sind an allen Wochentagen im Durchschnitt – ohne Rüstzeiten wie z.B. Anfahrt – 30 Stunden pro Woche im Einsatz (davon ein Fahrzeug im eingeschränkten „Schichtdienst“). Hinzu kommen die Enforcement-Trailer, die seit Januar 2022 eingesetzt werden. Sie stehen eine Woche lang an einer der Messstellen und blitzen zu jeder Tages- und Nachtzeit zu schnelle Verkehrsteilnehmer.
Mit diesen zwischen der Polizei (Kreispolizeibehörde Unna/Polizeiinspektion Lünen) und Kreisverwaltung Unna abgestimmten Maßnahmen werden die polizeilichen Aktivitäten zur Verkehrssicherheit im Kreisgebiet unterstützt.
Hier finden Sie in einem PDF-Dokument die aktuellen Blitzerstandorte (ohne Enforcement-Trailer) der Kreisverwaltung Unna. Die Polizeikontrollen sind hier nicht mit aufgelistet.
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Messstellen Kreis Unna 30.12.2024 - 05.01.2025 -
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Messstellen Kreis Unna 23.12. - 29.12.2024 -
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Messstellen Kreis Unna 16.12. - 22.12.2024
Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung
Zu schnelles Fahren ist Ursache Nummer eins für tödliche Verkehrsunfälle. Trotz eines Rückgangs bei der Unfallursache Geschwindigkeit sind rund ein Drittel der Getöteten auf nordrhein-westfälischen Straßen Opfer von zu hoher und nicht angepasster Geschwindigkeit als alleinige Unfallursache. Dabei kann die Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit innerorts bereits zu einem Rückgang der Unfälle mit Verletzten und Toten um 15 Prozent führen.
Deshalb haben die Verkehrskontrollen des Kreises Unna generell zum Ziel, dass Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen eingehalten werden und dass das Geschwindigkeitsniveau generell gesenkt wird. Dabei hat sich der Einsatz sowohl von Starenkästen als auch des mobilen Radarwagens bewährt.
Stationäre Messanlagen
Stationäre Blitzer stehen nur an Unfallhäufungsstellen, die nicht kurzfristig durch eine veränderte Verkehrsführung beseitigt werden können. Außerdem ist an solchen Stellen nicht damit zu rechnen, dass das Blitzen mit dem Radarwagen wesentlich dazu beiträgt, die Unfallzahlen zu reduzieren.
Der Kreis hat deshalb an mehreren Standorten im Kreisgebiet stationäre Blitzer aufgestellt. Die Messtechnik und -plätze werden regelmäßig von dafür speziell ausgebildetem Personal geeicht, gepflegt und gewartet.
Auswertung und Messtechnik
Für die Geschwindigkeitsüberwachung mit stationärer und mobiler Messtechnik setzt der Kreis Unna nur darin speziell ausgebildetes Personal und regelmäßig geeichte Geräte ein.
Über jede Aufstellung des Messgerätes, die Durchführung der Funktionsprüfung und gegebenenfalls den Ablauf des Messeinsatzes wird ein Messprotokoll gefertigt.
Die Auswertung der Messungen und der Fotobeweise erfolgt an einem speziellen Arbeitsplatz. Nach Erfassung der Messdaten wird der Fahrzeughalter durch eine automatisierte Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ermittelt. Die Antwort von dort erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages. Danach werden entsprechende Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verfahrensablauf
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten
Weniger schwerwiegende Verfehlungen werden mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gewichtige Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Regelsätze der Geldbußen für gewichtigere Verkehrsverstöße liegen zwischen 60 und 1.500 Euro. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Auch Fahrverbote von ein bis drei Monaten sind vorgesehen.
Auskünfte über Entscheidungen
Auskünfte über die zu seiner Person erfassten Entscheidungen und über die Punkte kann jeder unentgeltlich beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten: Punkteauskunft
Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Äußerung (Anhörung). Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, wird geprüft, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls kommt der Bußgeldbescheid. Das heißt, zusätzlich zur Geldbuße fallen etwa 28,50 Euro Gebühren und Zustellungsauslagen an.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Nach Eingang prüft die Verfolgungsbehörde den Einspruch.