Standort Unna-Massen
Ersterfassung
Bei der Ersterfassung werden Daten der asylsuchenden Personen aufgenommen. Dazu gehört neben der Erfassung der persönlichen Daten auch die Identitätsfeststellung mittels Fingerabdruck und biometrischem Foto. Mit diesen Angaben wird ein sogenannter Ankunftsnachweis erstellt und den Flüchtlingen ausgehändigt.
Für die eigentliche Entscheidung über das Asylbegehren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Weitere Informationen
Ankunft und Verteilung
Die Asylsuchenden verbringen etwa zehn bis 14 Tage in der Erstaufnahmeeinrichtung. In dieser Zeit erfolgen die Ersterfassung, medizinische Untersuchungen sowie ggf. Impfungen.
Ebenso erfolgen eine oder mehrere Vorsprachen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Asylsuchenden werden nach erfolgter Anhörung in zentrale Unterbringungseinrichtungen gebracht. Dort warten sie auf ihre Zuweisung in die einzelnen Kommunen, die dann ihre Unterbringung und Versorgung sicherstellen.
Die Koordination der Transfers per Bus, Bahn oder Taxi übernehmen die Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung. Für die Zuweisung in die Kommunen ist das Land NRW zuständig.
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Unbegleitete Minderjährige
Regelmäßig kommen auch allein reisende Minderjährige in die Erstaufnahmeeinrichtung.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kreisstadt Unna werden sie unmittelbar betreut und eventuell in Betreuungseinrichtungen untergebracht.