Als gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege oder Großtagespflege.
Kurztext
Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder in der Regel bis zum dritten Lebensjahr; bis zum 14. Lebensjahr ist in Ausnahmefällen eine Randzeitenbetreuung möglich.
Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson, in extra angemieteten Räumen oder aber auch im Haushalt der Eltern stattfinden. In einem Verbund von zwei oder drei Tagespflegepersonen können bis zu neun Kinder in einer Großtagespflege betreut werden. Die Betreuung und Erziehung ist durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson individuell und flexibel.
Die Kindertagespflege bietet:
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- eine feste Bezugsperson
- Vertrauen und Geborgenheit
- Raum für Entwicklung und Entfaltung des Kindes
- einen strukturierten Tagesablauf
- Bildungsangebote individuell auf das Kind abgestimmt
- offene Spielangebote
- Bildungsdokumentation
- Entwicklungsgespräche mit den Eltern
Ergänzend zu dem Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule gibt es die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung durch eine Tagespflegeperson. Unter bestimmten Voraussetzung ist auch die Tagespflege für Kinder unter einem Jahr möglich.
Hier finden Sie die Richtlinien der Kindertagespflege des Kreises Unna.
Alternativ zu der Betreuung durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson finden Sie hier den Bereich der Kindertageseinrichtung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
- Arbeitgeberbestätigung
Rechtsgrundlage
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag(PDF).
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Kosten
Die Kosten für die Kindertagespflegeperson zahlt der Kreis Unna. Sie als Eltern/Sorgeberechtigte zahlen ähnlich gestaffelt wie für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an den Kreis Unna.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Elternbeiträgen.