Bauanträge und Beratung
Bauordnung und Denkmalschutz
Der Kreis Unna bearbeitet Bauanträge aus Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede und verfolgt Bauordnungswidrigkeiten in diesen Kommunen.
Auch die Obere Denkmalbehörde ist beim Kreis Unna angesiedelt. Sie berät und führt die Aufsicht über die Unteren Denkmalbehörden (den Städten und Gemeinden), die sich um Denkmalschutz und Denkmalpflege kümmern.
Formulare und Anträge gibt es im Serviceportal.
Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauantrag – Baugenehmigungsverfahren
- Bauantrag – referentielle Baugenehmigung
- Bauantrag – vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Bauantrag – Werbeanlagen
- Baugenehmigung – Auskunft
- Baulast – Eintragung
- Baulast – Löschung
- Baulastenverzeichnis Auskunft
- Bauvoranfrage – Antrag auf Vorbescheid
- Bauvorhaben – Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Beseitigung und Abbruch von baulichen Anlagen
- Denkmalschutz – Grabungserlaubnis und Grabungsgenehmigung
- Grundstücksteilung
Brandschutzdienststelle
Der Kreis Unna ist Brandschutzdienststelle für die Städte Bergkamen, Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Selm und Werne. Sie beschäftigt sich mit Fragen, wie Brände verhindert und Schäden eingegrenzt werden können.
Aufgabe der Dienststelle ist es, Bauherren und Architekten zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren und baurechtlichen Vorschriften zu beraten.
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Bauvorhaben im Außenbereich
Können Veränderungen von Grund und Boden die Natur und Landschaft beeinträchtigen, gelten sie als „Eingriffe in Natur und Landschaft“. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Das betrifft sowohl Gartenbesitzer als auch Bauunternehmen und -herren, die z.B. ein Haus planen.
Bauvorhaben im Außenbereich
Wer eine Straße oder Haus bauen möchte, ist grundsätzlich verpflichtet
- den Artenschutz zu berücksichtigen
- Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffe) zu vermeiden oder
- auf geeignete Art und Weise auszugleichen.
Damit gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, es muss ein Antrag gestellt und ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Um eine zügige Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten, beraten wir gerne vor dem Verfahren.
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Weitere Informationen
- PDF-Datei: 141 kB
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Bauen an Gewässern
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Unter den wasserrechtlichen Anlagenbegriff fallen nicht nur Gebäude und bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, sondern noch vieles mehr.
Beispiele: Hütten, Garagen, Carports, Zäune, Ufermauern, Uferbefestigungen, Böschungssicherungen, wesentliche Geländeveränderungen, Stege, Durchlässe, Brücken, Gewässerkreuzungen mit Leitungen, Hafenanlagen und Anlegestellen, Strauch- und Baumanpflanzungen usw.
Diese Anlagen können den Wasserabfluss behindern, die Gewässerunterhaltung erschweren oder die Gewässerökologie negativ beeinflussen. Deshalb bedarf die Errichtung, wesentliche Veränderung oder Beseitigung dieser Anlagen der Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.