Reiten
Reitkennzeichen und Reitabgabe
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reiten bzw. ein Pferd führen möchte, benötigt ein gültiges Reitkennzeichen.
Dienstleistung
Reitwege
Insgesamt existieren im Kreisgebiet rund 33 km ausgewiesene Reitwege, so z.B.
In den Schwerter Waldgebieten
- Ebberg
- Schwerter Wald
- Bürenbruch
Entlang der stillgelegten Bahnstrecke Unna-Königsborn/Welver.
Im Naturschutzgebiet „Wälder bei Cappenberg“ zwischen Selm und Werne.
Reiten in der freien Landschaft
Nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes dürfen Reiter in der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr reiten. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen, insbesondere auf Fußgänger, muss selbstverständlich sein.
Reiten in Naturschutzgebieten
In den über die Landschaftspläne ausgewiesenen Naturschutzgebieten im Kreis Unna ist das Reiten grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellt das Naturschutzgebiet "Wälder bei Cappenberg" in Selm und Werne dar, das auf den gekennzeichneten Reitwegen beritten werden darf. Darüber hinaus ist das Reiten im Lüner Naturschutzgebiet "Welschenkamp" auf den vorhandenen Wegen gestattet.
Weiterhin wird derzeit das Reiten im Naturschutzgebiet "Uelzener Heide - Mühlhauser Mark" auf dem dort ausgewiesenen Reitweg geduldet. Dieser verbindet die entlang der stillgelegten Bahnstrecke Unna-Königsborn/Welver angelegten Reitweg-Teilstücke östlich und westlich der Heerener Straße. Im Rahmen eines Landschaftsplanänderungsverfahrens soll der Verbotstatbestand künftig um diese Ausnahme ergänzt werden.
Reiten im Wald
Der Kreis Unna hat in Zusammenarbeit mit der zuständigen Forstbehörde, den betroffenen Kommunen sowie den Waldbesitzer- und Reiterverbänden die aktuell gültige Regelung für das Reiten im Wald erarbeitet.
Demnach ist das Reiten in den Schwerter Waldgebieten "Ebberg", "Schwerter Wald" sowie im Raum "Bürenbruch" auf die gekennzeichneten Reitwege beschränkt. In allen anderen Waldgebieten im Kreis ist das Reiten zum Zwecke der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Mit Fahrwegen sind dabei befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege gemeint, die in der Regel so breit sind, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist.
Weitere Informationen
- PDF-Datei: 7.9 MB
Reiten nicht erlaubt
Nicht beritten werden dürfen Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen. Auch bleiben die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts unberührt. So ist beispielsweise das Reiten auf einem ausgewiesenen gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht erlaubt.
Equidenpass
Für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel) ist der Equidenpass Pflicht. Dieser Pass muss bei jedem Transport des Tieres (z. B. zu Reitveranstaltungen) mitgeführt werden. Ein Ausritt mit dem Pferd gilt dabei nicht als Transport.