Abfallentsorgung
Im Auftrag des Kreises Unna werden die durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesammelten Abfälle aus den privaten Haushalten den von der GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbh betriebenen Anlagen zur Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen zugeführt.
Weitere Regelungen zur Abfallentsorgung aus privaten Haushalten sind der Abfallentsorgungssatzung des Kreises sowie der jeweiligen Städte und Gemeinden des Kreises Unna zu entnehmen. Die für das Verwerten und Beseitigen der Abfälle entstehenden Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
Beratung
Grundlage der Beratung des Kreises Unna bei Fragen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ist das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz LKrWG.
Die abfallrechtliche Beratung der privaten Haushalte im Kreisgebiet wird durch die GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbh wahrgenommen.
Entsorgung
Dem Kreis Unna obliegt die Sicherstellung der Entsorgung der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle. Die GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbh sowie die VBU - Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft betrieben im Auftrag des Kreises Unna entsprechende Anlagen zur Verwertung, Behandlung und Entsorgung der Abfälle, die durch die städtischen Abfallbetriebe turnusmäßig gesammelt und im Rahmen des Betriebes des Schadstoffsammelmobils und der Wertstoffhöfe abgegeben wurden.
Geregelt ist das in der Abfallentsorgungssatzung des Kreises. Für die längerfristige abfallwirtschaftliche Planung gibt es das Abfallwirtschaftskonzept. Neben dem Betrieb von modernen Entsorgungsanlagen bietet die GWA im Auftrag des Kreises eine Beratung der privaten Haushalte in allen Fragen rund um die Abfallentsorgung an.
Weitere Informationen
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Kontakt
Altautos
Durch Autos, die verschrottet werden müssen können erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen. Diese begründen sich sowohl durch austretende Betriebsstoffe als auch von Beschädigungen an den Fahrzeugen.
Altautos, die verschrottet werden müssen, sind zwingend einem zertifizierten Demontagebetrieb, einer zertifizierten und autorisierten Annahmestelle (z.B. Autohaus) oder einer vom Hersteller benannten Rücknahmestelle zuzuführen. Die zertifizierten Stellen können dem GESA-Fachbetrieberegister entnommen werden. Der Verwertungsnachweis ist bei der Abmeldung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen.
Zertifizierte Demontagebetriebe im Kreis Unna sind (Stand 15.07.2024):
- Autoverwertung Wendt | Rathenaustraße 3 | 59192 Bergkamen | Fon 0 23 07 / 2 60 21 83
- KLAER GmbH | Lünener Straße 162 | 59174 Kamen | Fon 0 23 07 / 91 28 10
- LKW-Kommunalfahrzeuge Neuhaus GmbH | Schachstraße 2 | 59379 Selm | Fon 0 25 92 / 9 11 80
Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet Hersteller sämtliche Pkw zurückzunehmen: Demnach müssen Automobilhersteller und Importeure seit dem 1. Januar 2007 alle Altfahrzeuge ihrer Marke kostenlos, unabhängig davon wer der letzte Halter war und vom Datum der Erstzulassung zurücknehmen. Außerdem müssen die Hersteller sicherstellen, dass die Rücknahmestellen in einer maximalen Entfernung von 50 Kilometern erreichbar sind.
Voraussetzungen für die kostenlose Rücknahme:
- Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen
- Das Fahrzeug muss vollständig sein (Auslieferungszustand)
- Das Fahrzeug muss frei sein von fahrzeugfremden Dingen wie z.B Abfall
- Der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument muss mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Wertstoffen (z.B. Altmetall, Elektrogeräte, Altkleider) aus privaten Haushalten müssen beim Kreis Unna angezeigt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die bei Ihnen durchgeführte Sammlung rechtmäßig ist, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail.
Im Zweifel nutzen Sie für die Entsorgung Ihrer Altkleider und Schuhe einen der rund 500 Container der GWA, die im gesamten Kreisgebiet aufgestellt sind. Sperrmüll stellen Sie bitte erst unmittelbar vor dem bestätigten Abholungstermin an die Straße.
So kann mit Ihrer Hilfe verhindert werden, dass illegale Sammler Erfolg haben. Zugleich tragen Sie dadurch zur Stabilität der Abfallgebühren bei.
Illegale Entsorgung
Der Kreis Unna verfolgt das illegale Ablagern von Abfällen und ahndet das Vergehen. Sollten die Verursacher ausfindig gemacht werden können, werden diese aufgefordert den Abfall zu beseitigen und es wird ein Bußgeld verhängt.
Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Art und Menge des Abfalls, ab. In besonders schweren Fällen kann die Geldbuße bis zu 100.000 Euro betragen.
Zudem kann die illegale Abfallablagerung als umweltgefährdend eingestuft und dann als Straftat von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.