Beschäftigen Sie als Verkehrsunternehmen eine*n Fahrer*in, der*die weder Staatsangehörige*r der EU noch langfristig aufenthaltsberechtigt ist, benötigen Sie eine Fahrerbescheinigung.

Kurztext

Verkehrsunternehmen, die im Bereich des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind, können Fahrer*innen einsetzen oder zur Verfügung stellen, die weder ein*e Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaats noch ein*e langfristig Aufenthaltsberechtigte*r im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG sind.

Der*die Fahrer*in muss gemäß der Rechts-und Verwaltungsvorschriften und gemäß der Tarifverträge für die Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrern*Fahrerinnen beschäftigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Kopie der erteilten Gemeinschaftslizenz
  • Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Art. 5 der Verordnung (EG) 1072/200

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Fahrer*in ist weder ein/e Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaats noch ein*e langfristig Aufenthaltsberechtigte*r im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Beantragung und Ausstellung der Fahrerbescheinigung muss vor der ersten Fahrt erfolgen.

Kosten

84,00 €