Wer eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese anmelden.
Kurztext
Versammlungen unter freiem Himmel (dazu gehören Kundgebungen, Aufzüge (Demonstrationen), Korsos und Mahnwachen) sind bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Für den Kreis Unna (außer Lünen) ist dies der Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde.
Für den Bereich der Stadt Lünen ist das Polizeipräsidium Dortmund zuständig.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht können Sie auf der Homepage der Polizei Unna bzw. des Polizeipräsidiums Dortmund finden.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
- Anmelder
- Veranstalter
- Anlass bzw. Thema
- Ortsangaben
- Zeitpunkt und Dauer
- Teilnehmerzahl
- Hilfsmittel
Rechtsgrundlage
Service & Kontakt
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten des Sachgebiets ZA 1.3 bei der Kreispolizeibehörde Unna.
Kontaktmöglichkeiten beim Polizeipräsidium Dortmund finden Sie hier.
Dort sind auch entsprechende Anzeigeformulare für Versammlungen unter freiem Himmel hinterlegt.