Wer eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese anmelden.

Kurztext

Versammlungen unter freiem Himmel (dazu gehören Kundgebungen, Aufzüge (Demonstrationen), Korsos und Mahnwachen) sind bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Für den Kreis Unna (außer Lünen) ist dies der Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde.

Für den Bereich der Stadt Lünen ist das Polizeipräsidium Dortmund zuständig.

Weitere Informationen zum Versammlungsrecht können Sie auf der Homepage der Polizei Unna bzw. des Polizeipräsidiums Dortmund finden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Anmelder
  • Veranstalter
  • Anlass bzw. Thema
  • Ortsangaben
  • Zeitpunkt und Dauer
  • Teilnehmerzahl
  • Hilfsmittel

Rechtsgrundlage

§ 14 Versammlungsgesetz (VersG)

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten des Sachgebiets ZA 1.3 bei der Kreispolizeibehörde Unna.

Kontaktmöglichkeiten beim Polizeipräsidium Dortmund finden Sie hier.

Dort sind auch entsprechende Anzeigeformulare für Versammlungen unter freiem Himmel hinterlegt.

Frist

Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der öffentlichen Versammlung bzw. des Aufzugs (Veröffentlichung, dass eine solche Veranstaltung durchgeführt wird / Einladung zur Veranstaltung o. ä.) bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erfolgen.