Sobald Sie den Eindruck haben, dass es Missstände bei der Tierhaltung gibt oder Tiere misshandelt/gequält werden, haben Sie die Möglichkeit dieses dem Veterinäramt zu melden.

Kurztext

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.

Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder online an uns richten.

Das Veterinäramt des Kreises Unna ist für das Kreisgebiet Unna und das Stadtgebiet der Stadt Hamm zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder online an uns richten.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Die Anzeige sollte folgende Angaben mindestens enthalten:

  • Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
  • Name des Tierhalters und Anschrift
  • Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage, Koordinaten)
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
  • Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
  • Zeugen (mit Anschrift)

Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn kein sonstiges Beweismaterial vorliegt.

Service & Kontakt

Hier geht es zur Tierschutzanzeige.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.