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Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Am Zebrastreifen, der korrekt Fußgängerüberweg heißt, gelten deshalb für Radfahrer genauso strenge Regeln wie für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw.

Bild vergrößern: 08-15 Serie Radverkehrsregeln - Teil 8 - Fußgängerüberweg Auszubildender Ömer Temur - Foto B
So ist es richtig und sicher: Wer als Radfahrer einen Zebrastreifen queren möchte, muss vom Fahrrad absteigen.
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Kreis Unna

„Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss Vorrang gewähren, wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will“, erklärt Christoph Funke als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna. Und was der ein oder andere vielleicht nicht weiß: Gleiches gilt auch, wenn der Zebrastreifen über einen Radweg geführt wird.

Vorrang gewähren muss nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.

Unbedingt absteigen und schieben

Häufig wollen Radfahrer den Zebrastreifen fahrend nutzen, um sicher auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Das ist so aber eigentlich gar nicht vorgesehen – und vor allem ist es nicht ungefährlich“, erklärt Funke. „Der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage für den Fußverkehr. Als Radfahrer sollte ich deshalb vorher unbedingt absteigen und ihn nur schiebend nutzen. Das führt zu mehr Sicherheit und vermeidet schwere Unfälle mit Verletzten.“ Außerdem hat der schiebende Radfahrer so Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern.

Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Das empfiehlt sich auch bei freier Straße, selbst wenn der Radler den Zebrastreifen dann eigentlich fahrend überqueren dürfte. Allerdings zeigen die Unfalllagen, dass es hierbei immer wieder zu Fehleinschätzungen und Unfällen kommt. „Oft wird die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt“, weiß Funke zu berichten und rät deshalb: „Deshalb besser absteigen und sicher queren.

„Als Radfahrer sollte ich deshalb vorher unbedingt absteigen und ihn nur schiebend nutzen.“ – Christoph Funke, Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna

Und Achtung: Wer entgegen den Empfehlungen mit dem Rad über den Zebrastreifen fährt, hat keinen Vorrang und riskiert eine Mitverantwortung, wenn es kracht.

Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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