Gewässerschutz
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Gesetze beachten, Gewässer schützen
Wer an einem Gewässer im Kreis Unna etwas bauen möchte, etwas einleiten oder sonst irgendwie verändern möchte, sollte vorab prüfen, ob das überhaupt erlaubt ist.
Grundlage ist das Landeswassergesetz.
Etwaige Genehmigungen erteilen die zuständigen Wasserbehörden. An Lippe, Ruhr und Emscher ist dies die Bezirksregierung Arnsberg als obere Wasserbehörde.
An allen anderen Fließgewässern ist der Kreis Unna als untere Wasserbehörde zuständig.
Sie sollten z.B. Kontakt aufnehmen, wenn Sie:
- Etwas nahe einem Fluss oder Bach bauen möchten
- Ein Fluss oder Bach verändern möchten
- Einen natürlichen Teich entfernen möchten
- Wasser einem Fluss entnehmen möchten
- Wasser zuführen
- Grundwasser absenken möchten (z.B. für ein Bauvorhaben)
- Brunnen bauen möchten
- Kleinkläranlagen errichten möchten
- Fragen zur Einleitung von Niederschlagswasser haben
- unter- und oberirdische Öltanks bauen oder verändern möchten
- wassergefährdende Stoffe lagern möchten
- Geothermieanlagen bauen und nutzen möchten
Kontakt & Zuständigkeit