Ein Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland ausgeführt werden.
Kurztext
Ausfuhrkennzeichen dienen der dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist befristet.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII)
- Internationale Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-/Exportkennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung; die Gültigkeit muss mind. der Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens entsprechen
- ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht
Wichtig:
- antragstellende Person hat Wohnsitz im Kreis Unna
- wer einen Antrag stellt und nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, muss zwingend ein/eine Empfangsbevollmächtigte*r angegeben (dieser muss im Kreis Unna wohnhaft sein oder persönlich bei der Zulassung vorsprechen).
- das Fahrzeug muss sich im Inland befinden
- Identitätsnachweis/Ausweisdokument des Antragstellers (Original)
- Grds. ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
* Sollte innerhalb der letzten vier Wochen vor Antragstellung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle nicht vorgeführt werden.
* Sollte die letzte gültige Hauptuntersuchung bereits vor mehr als vier Wochen durchgeführt worden sein, muss das betroffene Fahrzeug der Zulassungsstelle zwingend vorgeführt werden.
* Wenn das Fahrzeug innerhalb der Kennzeichengültigkeit nicht ausgeführt und ein weiteres Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, ist das Fahrzeug in jedem Fall der Zulassungsstelle vorzuführen.
Hinweise:
Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen
Bei juristischen Personen (GmbH, oHG, usw., auch e.K.):
Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie).
zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:
schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage
§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet oder verfügt über keinen Wohnsitz in Deutschland und benennt einen Empfangsbevollmächtigten.
Firmen:
Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland. (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)
Hinweis:
- Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer).
- Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen).
Service & Kontakt
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Empfangsbevollmächtigung (PDF).
- Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
ab 34,00 €
je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Internationaler Fahrzeugschein etc.