Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.kreis-unna.de
Der Kreis Unna hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kreis-unna.de und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.kreis-unna.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.kreis-unna.de sind nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 6. März 2023, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme des Echtbetriebs der neu aufgelegten Internetseite, erstellt.
Die Erklärung wurde noch nicht überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum Kreis Unna aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an den Kreis Unna übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Volker Meier
Rufnummer zu erreichen: 0 23 03 27-0
internet@kreis-unna.de
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- ein Blaufilter,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Icon Einstellungen (Zahnrad) oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.kreis-unna.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch: 02 11 8 55-34 51.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)