Auf einem Fachtag des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis Unna wurden am Dienstag auf Haus Opherdicke die Auswirkungen der sogenannten Istanbul-Konvention auf Kommunen intensiv beleuchtet.

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Gruppenfoto Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt
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Leonie Joost – Kreis Unna Kreis Unna

Zu Gast war Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin i.R. und Referentin für Opferschutz i.R. aus Göttingen, die in ihrem Fachvortrag zunächst die rechtlichen Grundlagen der Istanbul-Konvention erläuterte. Die Istanbul-Konvention, auch bekannt als die "Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", ist ein bedeutendes internationales Abkommen, das Maßnahmen zum Schutz von Frauen und von häuslicher Gewalt Betroffener beinhaltet. Seit dem Inkrafttreten der Ratifizierung in Deutschland am 1. Februar 2018 steht sie im Range eines Bundesgesetzes, das über den jeweiligen Landesrechten steht.

„Seit Jahren beobachten wir wachsende Zahlen bei Gewalttaten gegen Frauen. Die Problematik wird leider nicht von alleine verschwinden – ganz im Gegenteil. Daher ist es erforderlich, Strukturen zu schaffen, die das Thema umfassend angehen und dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden.“

-          Leonie Engelhardt, Gleichstellungsbeauftragte Kreis Unna

Dagmar Freudenberg wies darauf hin, dass die Einhaltung und Umsetzung der Konvention auf allen Ebenen, also für Bund, Land und Kommunen eine Pflichtaufgabe darstellt und empfahl daher die Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

Deren Aufgabe besteht darin, eine kreisweite Datensammlung nach dem jeweiligen Geschlecht und Kontext der Gewalttaten zu initiieren. Dabei sind ebenfalls mehrfachdiskriminierte und vulnerable Personengruppen wie Menschen mit Behinderung, Migrationsgeschichte oder diverser Geschlechtsidentität besonders in den Blick zu nehmen.

Problematik wird nicht von alleine verschwinden
Auch eine Gesamtstrategie für die Vernetzung der lokalen Akteurinnen und Akteure, sowie die Durchführung umfassender Maßnahmen zur Information und Prävention sind erforderlich. Einen Schwerpunkt legt die Istanbul-Konvention außerdem auf die Täterarbeit sowie auf Multiplikatorenschulungen für das Personal an Kitas, Schulen und in Vereinen. Das alles bedarf einer finanziellen Ausstattung in Form personeller Ressourcen sowie eines Budgets für Fortbildungen, Konferenzen und Öffentlichkeitsarbeit.

„Seit Jahren beobachten wir wachsende Zahlen bei Gewalttaten gegen Frauen. Die Problematik wird leider nicht von alleine verschwinden – ganz im Gegenteil. Daher ist es erforderlich, Strukturen zu schaffen, die das Thema umfassend angehen und dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden,“ so Leonie Engelhardt, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Unna und Koordinatorin des Runden Tisches.

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Autor

Bleimling, Leonie

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