Für den Erwerb und die Verlängerung des Führerscheins der Klasse 2 sowie der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung müssen das Sehvermögen und die gesundheitliche Eignung geprüft werden.

Kurztext

Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind gem. der Fahrerlaubnisverordnung Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. Ein einfacher Sehtest beim Optiker reicht hierfür nicht aus. Erforderlich ist eine Untersuchung durch eine*n Augenärzt*in, eine*n Ärzt*in mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, eine*n Ärzt*in bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, eine*n Ärzt*in des Gesundheitsamtes oder eine*n andere*n Ärzt*in der öffentlichen Verwaltung.

Zusätzlich muss die körperliche und geistige Eignung zum Führen des Kraftfahrzeugs überprüft werden. Auch diese Untersuchung kann bei Ärzten der genannten Arztgruppen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • vorhandene Befundunterlagen zu festgestellten Erkrankungen oder Behinderungen Sehhilfe, Hörhilfe, falls vorhanden

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) und Anlagen (insbesondere Anlage 4 und 6)

Voraussetzungen

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amtsärztlichen Dienst (per E-Mail oder telefonisch) zwecks Terminanfrage.

Service & Kontakt

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Bei dem Antrag auf Neuerteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis darf das ärztliche Gutachten gem. Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als 1 Jahr, das augenärztliche Gutachten nicht älter als 2 Jahre sein.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung des Sehvermögens (beinhaltet Bestimmung von Tagessehschärfe, Farbsehvermögen, Gesichtsfelduntersuchung, Stereosehen, Kontrast-/Dämmerungssehen) betragen 29,95 €.

Die Kosten für die ärztliche Begutachtung betragen 46,41 €.