Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung erforderlich.

Kurztext

Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit sowie bei Versetzungen im Rahmen eines Dienstherrenwechsels ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung erforderlich. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Prognose bezüglich einer vorzeitigen Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen oder häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bis zur Pensionierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Auftrag zur Untersuchung
  • gültiges Ausweisdokument
  • vorhandene Befundunterlagen zu festgestellten Erkrankungen oder Behinderungen
  • ggf. Impfausweis zur Überprüfung des Masernschutzes (bei Lehrerkräften)
  • Sehhilfe, Hörhilfe, falls vorhanden

Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Beamtenstatusgesetz
  • Landesbeamtengesetz

Voraussetzungen

Es muss ein schriftlicher Auftrag des*der Auftraggebenden zur amtsärztlichen Untersuchung vorliegen. Dieser kann im Vorfeld per Post, Fax oder Mail übermittelt werden. Damit eine möglichst zeitgerechte Untersuchung unter den Vorgaben des*der Auftraggebenden möglich ist, wird um Übermittlung der korrekten Adresse sowie möglichst einer Mailadresse und aktuellen Handy-Nummer gebeten.

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Fristen für die Untersuchung legt der*die Auftraggebende fest (z.B. umgehend, maximal 3 Monate vor Dienstantritt etc.).

Kosten

Der Untersuchungsumfang variiert je nach vorgesehenem Arbeitsplatz. Die Grundleistung der Begutachtung beträgt 40 €. Je nach durchzuführenden zusätzlichen Untersuchungen kommen Kosten zwischen 14,28 € und 111,61 € dazu. In der Regel werden die Kosten zunächst dem Beamten/Beamtenanwärter bzw. der Beamtin/Beamtenanwärterin in Rechnung gestellt und dann über den Auftraggeber oder die Beihilfestelle erstattet.