Gesundheitsamt Kreis Unna

Das Gesundheitsamt Kreis Unna schützt die Gesundheit der Menschen im Kreis und trägt dazu bei, dass sie erhalten bleibt. Dafür bietet es eine Reihe von Services und Beratungen für alle an – vom Kleinkind bis ins Seniorenalter.

Kontaktmöglichkeiten finden Sie über die Dienstleistungen.

Zu den Kontaktmöglichkeiten

Bild vergrößern: Ärztin sitzt am Schreibtisch und arbeitet
© © Copyright
fizkes - stock.adobe.com


Mobiler Gesundheitskiosk

Der mobile Gesundheitskiosk ist ein bürgernahes, niederschwelliges und unbürokratisches Beratungsangebot rund um das Thema Gesundheit.

  • PDF, PDF-Datei: 436 kB

    Flyer mobiler Gesundheitskiosk
  • PDF, PDF-Datei: 458 kB

    Flyer mobiler Gesundheitskiosk türkisch
  • PDF, PDF-Datei: 447 kB

    Flyer mobiler Gesundheitskiosk englisch
  • PDF, PDF-Datei: 448 kB

    Flyer mobiler Gesundheitskiosk französisch

Aktuelle Termine


Dienstleistung

Mobiler Gesundheitskiosk

Kinder und Jugendliche

Die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen, im Wesentlichen aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Schulgesetz NRW, der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung und dem Infektionsschutzgesetz.

Es werden schulischen Eingangsuntersuchungen und weitere Regeluntersuchungen vom KJGD durchgeführt. Das sind z.B. Untersuchungen bei sonderpädagogischem Förderbedarf. Aber auch Untersuchungen bei hohen Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, wenn diese sich selbst oder andere gefährden oder wenn die Schulfähigkeit beurteilt werden muss. Vorstellungen erfolgen ebenfalls, wenn es um die Teilnahme am Sportunterricht geht oder um einen Sondertransport zur Schule aus gesundheitlichen Gründen.

In Bezug auf Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz können weitere ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, so zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, etwa im Rahmen von Untersuchungen vor Schulentlassung. Ebenfalls auf Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz bezogen berät der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Träger der Gemeinschaftseinrichtungen, die Sorgeberechtigten, die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer zu Gesundheitsfragen. Hierzu können schulärztliche Sprechstunden angeboten werden.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wirkt mit bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Schulen und nimmt Meldungen bei Kopflausbefall nach dem Infektionsschutzgesetz entgegen.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, arbeitet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen. So können in Zusammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen notwendige Behandlungs- und Betreuungsangebote vermittelt werden.

Abschließend sei die Mitwirkung an der Gesundheitsberichterstattung als wichtige Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes genannt.

Im Kreis Unna gibt es vier schulärztliche Untersuchungs- und Beratungsstellen:

  • 59425 Unna, Platanenallee 16
  • 44532 Lünen, Viktoriastraße 5
  • 58239 Schwerte, Kleppingstraße 4
  • 59192 Bergkamen, Am Wiehagen 33

Hinweis zur Frühförderung: 

Eine Beratung, Antragstellung und Diagnostik bzgl. heilpädagogischer Frühförderleistungen erfolgt durch die Frühförderstelle im Kreis Unna und ist nicht über das Gesundheitsamt möglich.

Kontakt

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Weitere Informationen

www.kindergesundheit-info.de 

Kopfläuse - was tun?

Kopfläuse - die Sendung mit der Maus

Schuleingangsuntersuchung

Die Einschulung ist für jedes Kind ein bedeutsames Ereignis. Deshalb finden sich hier einige Informationen zur Schuleingangsuntersuchung.

Stichtag für die Einschulung ist jeweils der 1. Oktober des laufenden Jahres. Kinder, die bis zum Stichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig.

Sie werden vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst rechtzeitig zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Dazu wird das gelbe Untersuchungsheft und der Impfausweis, ggf. weitere Arztunterlagen oder Berichte der Kindertageseinrichtung mitgebracht. Der vertrauensvolle Informationsaustausch mit den Eltern und den Einrichtungen ist dabei gewünscht.

In einer standardisierten Untersuchung werden das Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen, die Aufmerksamkeit, der Umgang mit Zahlen und Mengen, die Sprachkompetenz und die Körperkoordination erfasst. Es erfolgt eine orientierende körperliche Untersuchung. Auch Konzentration und Ausdauer, Motivation und Selbstbewusstsein sowie die emotionale Reife werden beurteilt.

Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen. Stärken und Schwächen sowie mögliche Problemfelder werden in der Gesamtbeurteilung benannt. Je nach individuellen Gesundheitsbedingungen werden gemeinsam geeignete Unterstützungs- und Fördermaßnahmen in der Schule überlegt werden. Der Schulleitung wird ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse zugeschickt. Von diesem Gutachten erhalten die Eltern eine Kopie.

Gibt es Anhaltspunkte auf Überforderung eines Kindes im Regelschulbereich, kann durch die Schulleitung ein Verfahren zur „Abklärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ eingeleitet werden. In dieses Verfahren ist neben den Eltern die Schulärztin oder der Schularzt einbezogen, der medizinische Ursachen für die (zu erwartenden) Schulschwierigkeiten begutachtet.

Im Schulgesetz NRW ist vorgesehen, dass Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen vom Schulbesuch zurückgestellt werden können. Hintergrund ist, dass jedes Kind ein Recht auf eine zeitgerechte Einschulung, schulische Bildung und individuelle Förderung hat. Hierzu dienen eine flexible Schuleingangsphase sowie pädagogische Diagnose-, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Die Entscheidung über eine Schulrückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Bei Rückstellung kann die Zeit zur Förderung des Kindes genutzt werden. Wichtig ist dafür der Erhalt des Kitaplatzes. Ebenso wichtig ist die Fortsetzung der intensiven vorschulischen Förderung des Kindes sowie der Neubeginn oder die Weiterführung von therapeutischen Maßnahmen.

Ernährung (Flyer DGKJ  und Broschüre BZgA)

Gesundes Essen für mein Kind

Broschüre Zeit für Genuss “Essen und Trinken - Elterninfo“

Übergewicht (Flyer DGKJ)

Mein Kind ist zu dick - Ursachen für Übergewicht

Bewegung und Sport (Broschüre BZgA)

Broschüre Zeit für Bewegung “Bewegung und Sport - Elterninfo“

Medien (Broschüre BZgA)

Broschüre Zeit für Digitales “Medien und Digitales - Elterninfo“

Linkshändigkeit (Informationen BZgA)

Thema Linkshändigkeit

Kontakt

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 

Gelbfieberimpfung

Das Gesundheitsamt des Kreises Unna impft nicht gegen Gelbfieber. Hier finden Sie aber weitere Informationen zu Gelbfieber.

Informieren Sie sich etwa vorab über die Verbreitung von Gelbfieber beim Auswärtigen AmtOb eine Impfung vorgeschrieben ist, können Sie bei der WHO oder im Reise- und Sicherheitshinweis Ihres Reiselandes einsehen.

Benötigen Sie dann eine Impfung, finden Sie eine Liste von Gelbfieberimfpstellen beim Centrum für Reisemedizin.

Weitere Informationen

Ratgeber Gelbfieber (rki.de)

Hygiene und Gesundheitsschutz

Die Gesundheit des Menschen ist in hohem Maße von Hygienevorkehrungen abhängig: Der wirksamste Schutz vor einer Krankheit ist, sie gar nicht erst zu bekommen. Und das gelingt unter anderem mit der richtigen Hygiene, beispielsweise in Krankenhäusern, Schwimmbädern, beim Lebensmittelkauf, in Altenheimen, im Bordell, beim Trinkwasser oder auch dem Tattoostudio. Wir kontrollieren auch, wo Hygiene besonders wichtig ist, um die Menschen zu schützen. Und wer mit Lebensmitteln arbeiten möchte, braucht dafür eine kurze Belehrung über die wichtigsten Hygieneregeln. 

Der Kreis ist aktiv dabei und Teil des MRE (Multiresistente Erreger)-Netzwerkes, das sich der Prävention verschrieben hat. 

Apotheken tragen eine besondere Verantwortung und rücken daher besonders in den Fokus unserer Behörde. Sie zu beraten und den Verkehr von Arnzeimitteln zu überwachen, ist ebenso Aufgabe des Gesundheitsamts. 

Wer in einem nichtakademischen Heilberuf zum Beispiel als Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegeassistent oder Physiotherapeut im Kreis durchstarten möchte, wird auch Kontakt zum Gesundheitsamt haben – Es ist an der Prüfung beteiligt. 

Dienstleistungen

Trinkwasser

Als wichtigste rechtliche Grundlage für die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch gilt die Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159). Die Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

Legionellenuntersuchungen und Energiesparmaßnahmen im Rahmen der aktuellen Trinkwasserverordnung

Im Rahmen der Untersuchungspflicht auf Legionellen sind einige Punkte von den Unternehmern oder Inhabern von Trinkwasserinstallationen zu beachten.

Mit dem Merkblatt 1 wird ein Überblick über die wichtigsten Informationen über Legionellen sowie über die konkret einzuleitenden Maßnahmen nach der aktuellen Trinkwasserverordnung gegeben.

Mit einem weiteren Merkblatt 2 zu Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwassererwärmung werden die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren des Energiesparens zusammengefasst. Insbesondere sind die Regeln der Technik für die Anlagen zur Trinkwassererwärmung - vor allem die Einhaltung der Temperaturen des Warmwassers von 60 °C im Speicher der Anlage und im Zirkulationsrücklauf von mindestens 55 °C – einzuhalten.


Weitere Informationen

Zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser

Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Arzneimittel gehören nicht in den Ausguss

Infektionsschutz

Auch im Blick des Gesundheitsamtes: der Infektionsschutz. Multiresistente Keime, Tuberkulose, Coronaviren, HIV/AIDS, Legionellen, Rotaviren, Windpocken – Die Liste der Infektionskrankheiten ist lang. Eine unkontrollierte Ausbreitung im Kreis Unna zu verhindern, ist die oberste Aufgabe des Gesundheitsamtes. Gerade mit Blick auf die Coronapandemie ist deutlich geworden, wie wichtig die Arbeit ist – und die Beratung bei Fragen.  

Dienstleistungen

Amtsärztlicher Dienst

Unsere Amtsärzte führen ärztliche Untersuchungen durch. Aufgabenschwerpunkte sind Gutachten für den öffentlichen Dienst und Prüfungsfähigkeit, gesundheitliche Eignung und Sehtestbescheinigungen für Berufstätige im Bereich der Personenbeförderung und LKW-Fahrer*innen. 

Dienstleistungen


Zahnärztlicher Dienst

Auch Zahnärzte gibt es im Gesundheitsamt. Sie arbeiten daran, die Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu verbessern und führen Zahnputzaktionen durch. Es gibt auch Gesundheitsunterricht und Zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen sowie die passende Beratung der Eltern. Zum Job gehört es auch, die zahnärztliche Versorgung geistig und körperlich Behinderter sicherzustellen.

Medizinstipendium

Physikum bestanden und noch keine Idee, wo die Zukunft hinführt? Vielleicht in den Kreis Unna? Denn wer später als Ärztin oder Arzt im Kreis Unna beruflich durchstarten möchte, kann sich nach dem Physikum um ein Stipendium bewerben: Mit 500 Euro im Monat unterstützt der Kreis Unna angehende Mediziner – eine Perspektive für die Zukunft gibt es gratis oben drauf.

Dienstleistung

Medizinstipendium Kreis Unna

Gesundheitsförderung und -planung

In der Gesundheitsförderung und -planung werden z.B. die Themenschwerpunkte Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitskonferenz und das Gesunde Städte Netzwerk bearbeitet.

Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist dabei eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises Unna. Die GBE beschäftigt sich mit speziellen lokalen Gesundheitsproblemen und beschreibt die aktuelle Lage der gesundheitlichen Situation unterschiedlicher Zielgruppen.

Die Berichte finden Sie in der Mediathek.

Weitere Informationen

Verhütungsmittelfonds

Der Verhütungsmittelfonds des Kreises Unna unterstützt Menschen, die sich Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale oder eine Sterilisation nicht leisten können. Ungewollte Schwangerschaften sollen so verhindert werden. Als Verhütungsmethode kommen dabei nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst. 

Das heißt: Die antragstellende Person übernimmt 20 Prozent der Kosten. Im Falle der Kupferspirale beispielsweise, die insgesamt ungefähr 220 Euro kostet, läge der Eigenanteil somit bei 44 Euro.

Die Beantragung läuft über die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Weitere Informationen

Dienstleistung