Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wo Sie sich weitergehend über den Antrag informieren können.
Kurztext
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte*r Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit).
Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten: allgemeines Wahlrecht, alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit, unverwirkbares Aufenthaltsrecht, Zugang zum Beamtenstatus, Freizügigkeit in der Europäischen Union, Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland und Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna (außer Lünen und Unna) wohnen, können Sie Ihren Einbürgerungsantrag beim Kreis Unna stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Aktuelle Informationen:
Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht:
Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht sind zum 27.06.2024 in Kraft getreten.
Die Aufenthaltszeiten wurden verkürzt und die bisherige Staatsangehörigkeit kann generell beibehalten werden.
Beachten Sie aber bitte auch, dass das neue Gesetz grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII vorsieht. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne diese öffentlichen Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Für Einbürgerungsanträge, die vor dem 24.08.2023 gestellt wurden, gilt hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen weiterhin die bisherige Rechtslage. Anträge, die ab dem 24.08.2023 gestellt wurden, sind mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes grundsätzlich nach neuer Rechtslage zu entscheiden.
Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ab dem 27.06.2024 entfällt.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass (für jede einzubürgernde Person)
- elektronischer gültiger Aufenthaltstitel
- schriftlicher Lebenslauf
- Lichtbild (für jede einzubürgernde Person)
- Nachweise zum Personenstand
- Einkommensnachweise
- Nachweise zu den Sprachkenntnissen
- Nachweis über erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der miteinzubürgernden Kinder
Je nach Antrag werden weitere Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
- keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
- Lebensunterhalt wird für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichergestellt
- bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder geht automatisch verloren (Ausnahmen je nach Herkunftsland)
- keine Verurteilung zu einer Straftat
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
- erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest
- Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Im Video erklärt: Schritt für Schritt-Anleitung zum Online-Antrag
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Bitte stellen Sie keine mehrfachen Anträge, dies führt nicht zu einer schnelleren Bearbeitung. Bereits gestellte Terminanfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer für bereits gestellte Terminanfragen beträgt derzeit mindestens 9 Monate. Telefonische und schriftliche Sachstandsanfragen zu bereits gestellten Terminanfragen bzw. Anträgen können nicht beantwortet werden. Die Bearbeitung von bereits gestellten Einbürgerungsanträgen kann bis zu 12 Monate dauern. Sobald über den Antrag entschieden werden kann oder zur Bearbeitung weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie unaufgefordert Mitteilung.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Gebühren für die Einbürgerung werden erhoben in Höhe von 255 € pro Person.
Für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind beträgt die Gebühr 51 €.