Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Vor- und/oder Familiennamens dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.
Kurztext
Die Änderung des Vor- und/oder Familiennamens darf nur aus einem wichtigen Grund erfolgen.
Um herauszufinden, ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund gemäß der gesetzlichen Regelungen vorliegt, nehmen Sie gerne direkten Kontakt zu uns auf.
Mit diesem Merkblatt erhalten Sie weitergehende Informationen.
Erforderliche Unterlagen
- erweiterte Meldebescheinigung
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis oder Pass in Kopie
Die weiteren Unterlagen sind je nach Einzelfall in einem Beratungsgespräch zu erfragen.
Rechtsgrundlage
- Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Voraussetzungen
Deutsche Namensänderungsbehörden dürfen nur den Vor- bzw. Familiennamen eines Deutschen, eines Staatenlosen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt, eines Heimatlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt, eines ausländischen Flüchtlings oder Asylberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland ändern.
Der Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Zur Klärung, ob ein die Namensänderung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen.
Der neue Name muss geeignet sein und darf in sich nicht den Keim neuer Schwierigkeiten tragen.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
- Vornamensänderung: bis zu 300 Euro
- Familiennamensänderung: bis zu 1.200 Euro
Hinweis: Auch die Ablehnung einer Namensänderung ist gebührenpflichtig.