Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, muss
das Grundstück zunächst geteilt werden.

Kurztext

Bei der Teilungsvermessungen werden Teile eines Grundstücks in der Örtlichkeit und im Liegenschaftskataster so gebildet, dass diese Teilstücke als selbständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden und somit Gegenstand eines Rechtsgeschäfts werden können, z.B. beim Verkauf eines Grundstücks.

Erforderliche Unterlagen

Angaben über den Verlauf der neuen Grenzen

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz NRW
  • Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW

Voraussetzungen

Bebaute Grundstücke bedürfen einer Teilungsgenehmigung oder Ausstellung eines Unbedenklichkeitszeugnisses. Dies wird im Lauf des Verfahrens von uns geklärt.

Spätestens im Grenztermin müssen die Eigentümer*innen der Teilung zustimmen.

Service & Kontakt

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Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Größe der neuen Flurstücke und dem Bodenrichtwert.