Wer als Gewerbebetrieb mineralölhaltiges Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten möchte, benötigt eine Indirekteinleitergenehmigung.

Kurztext

Um mineralölhaltiges Abwasser aus der Entkonservierung, Reinigung, Instandhaltung oder Verwertung von Fahrzeugen in die öffentliche Kanalisation einleiten zu dürfen, bedarf es einer Indirekteinleitergenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Angaben zum Abwasseranfall
  • Entwässerungsplan
  • Beschreibung der Abwasserbehandlung (Abscheider-/Abwasserbehandlungsanlage)

Rechtsgrundlage

§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV)

Voraussetzungen

  • Technische Anforderungen gem. Anhang 49 AbwV müssen erfüllt werden.
  • Die Zuständigkeit für die Genehmigung muss gemäß Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) beim Kreis Unna liegen.

Service & Kontakt

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