Soll ein Neufahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, benötigt es hierzu eine Zulassung durch die Zulassungsstelle.

Kurztext

Im Rahmen einer Neuzulassung werden die Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II) ausgestellt. Die Kennzeichen werden zugeteilt und gesiegelt, sowie die Registrierung des Fahrzeuges beim Kraftfahrbundesamt durchgeführt.

Nach Abschluss der Zulassung darf das Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. 

Die Zulassung kann auf eine natürliche Person und ebenfalls auf eine juristische Person (Firmen, Vereine usw.) erfolgen.

Hinweis: Die Zulassung kann auch durch eine/n Dritte/n im Auftrag beantragt werden. In diesem Fall ist das Vorliegen einer Vollmacht des/der Antragsteller*in notwendig sowie eine beidseitige Fotokopie des Personalausweises/Passes.

Erforderliche Unterlagen

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC – Certificate of Conformity) im Original
  • Wenn ohne CoC, dann Gutachten der Einzelabnahme nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (bei Gebrauchtfahrzeugen) oder bei nach § 13 EG-FGV (bei Neufahrzeugen)
  • Fahrzeugbrief (ZB II) ggf. mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) zur Online-Zulassung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • Ggf. vorhandene oder neue Kennzeichenschilder
  • Bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht

Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland:

  • Ggf. ausländische Zulassungsdokumente (je nach Herkunftsland unterschiedlich)
  • Eigentumsnachweis wie z.B. einen Kaufvertrag oder eine Rechnung eines Autohauses
  • Bestätigung des Autohauses/einer Prüforganisation, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit der FIN in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) übereinstimmt
  • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Ggf. Einzelabnahmen
  • Verzollungsnachweis bei Import aus einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat)

Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

  • Privatperson: Hauptwohnsitz im Kreis Unna
  • Firma: Hauptsitz oder selbstständige Filiale im Kreis Unna
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.

Hinweis:

Sollten Steuer- oder Gebührenrückstände bestehen, ist keine Zulassung möglich.

Rechtsgrundlage

  • § 6  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV)
  • § 27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 15j Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) für das Online-Verfahren

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

  • Kosten vor Ort: Ab 30,60 €
  • Kosten online: Ab 12,80 €
  • 10,20 € für ein Wunschkennzeichen (Kosten für die Prägung der Schilder sind hier nicht inbegriffen. Schildermacher befinden sich im direkten Umfeld des Kreishauses. Dort können Sie auch die aktuellen Preise erfragen.)
  • 5,10 € Feinstaubplakette (grün, gelb, rot)