Bei den meisten Bauvorhaben kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Errichtung von Wohnhäusern bis zur Hochhausgrenze.

Kurztext

In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit sowie bei einzelnen Bauvorhaben die Anforderungen an den Brandschutz geprüft.

Durch den geringen Prüfumfang erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger.

Erforderliche Unterlagen

Die Bauvorlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung erforderlich:

  • Antragsformular
  • Lageplan (mind. Maßstab 1:500)
  • Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
  • Betriebsbeschreibung
  • Erhebungsbogen für die Baustatik
  • Nachweis des Schallschutzes / Nachweis des Wärmeschutzes
  • Nachweis der Standsicherheit

Rechtsgrundlage

§ 64 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)

Voraussetzungen

Die Bauvorlagen müssen von einer*einem Entwurfsverfasser*in , welche*r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer oder Kopie der Mitgliedsurkunde erfolgen. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen muss die bauvorlageberechtigte Person unterzeichnen, unter deren Leitung die Bauvorlagen gefertigt wurden. Aktuelle Listen über bauvorlageberechtigte Personen werden bei den Kammern geführt.

Mit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2019 wurden die Anforderungen an vollständige Bauanträge erweitert. Der eingereichte Bauantrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gestellten Frist eingereicht, gilt der Bauantrag als zurückgenommen (§ 71 BauO NRW 2018).

Service & Kontakt

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. Die Gebühr beträgt mindestens 50 €.

Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Brandschutzes oder dergleichen mehr erforderlich, erhöhen sich die Gebühren.