Wenn Sie ein Taxiunternehmen betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Kurztext

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt dafür eine Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag (PDF) auf Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen
  • ggf. Handelsregisterauszug mit aktueller Bestätigung des Amtsgerichtes
  • ggf. aktuelle beglaubigte Abschrift/en des Gesellschaftsvertrages
  • Fahrzeugliste
  • Eigenkapitalnachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtverwaltung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Träger der Sozialversicherungen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (des Inhabers bzw. bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (des Inhabers bzw. bei einer juristischen Person für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH
  • bei Bedarf ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen z.B. zur Befreiung von der Vorschrift der Alarmanlage sowie Wegstreckenzähler bzw. Werbung zu stellen
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Arbeitsvertrag zwischen der fachkundigen Person und dem Unternehmen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der fachkundigen Person
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der fachkundigen Person nach § 150a Gewerbeordnung (GewO)
  • Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 2 Berufszugangsverordnung (GBzugV) für den Straßenpersonenverkehr

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 46, 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • §§ 12, 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 

Voraussetzungen

  • öffentliches Verkehrsinteresse des beantragten Verkehrs muss gegeben sein
  • Zuverlässigkeit des Unternehmers, des Unternehmens und des Verkehrsleiters
  • ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit
  • fachliche Eignung

  • Verfügung über eine Niederlassung und entsprechende Fahrzeuge 

Service & Kontakt

Hier finden Sie den Taxentarif.

Hier finden Sie den Flyer zum Taxitarif.

Hier finden Sie die Verordnung über den Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Kreis Unna.

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Rechtzeitig vor Durchführung der Fahrt, ab vollständigen Antragseingang ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten über den Antrag zu entscheiden. Diese Frist kann im Bedarfsfall um drei Monate verlängert werden. 

Kosten

Ab 197,00 Euro, abhängig von der Größe des Unternehmens.