Überschreitet das Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben über die Abmessungen, die Achslasten oder das Gesamtgewicht, ist eine Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Kurztext

Überschreitet das Fahrzeug oder der Fahrzeugzug aufgrund seiner Bauart und / oder Ladung die gesetzlichen Vorgaben über die Abmessung, die Achslasten oder das Gesamtgewicht, ist eine Erlaubnis (gem. § 29 Abs. 3 StVO) / Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Eine Erlaubnis ist auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart der fahrzeugführenden Person kein ausreichendes Sichtfeld lässt, erforderlich. 

Ebenso ist eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrstraße mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen, notwendig.

Da verschiedene Stellen angehört werden müssen, ist der Antrag rechtzeitig zu stellen. Bitte benutzen Sie dafür folgende Anwendung: www.vemags.de.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Bescheinigung über Unteilbarkeit der Ladung
  • Bescheinigung, dass der Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg nicht durchführbar oder unzumutbar ist
  • unterschriebene Haftungserklärung
  • für eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO erforderlich

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 29 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dazugehörige Verwaltungsvorschrift
  • § 70 Straßenvekehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Voraussetzungen

  • Unteilbarkeit der Ladung
  • Transport auf dem Schienen- und Wasserweg ist nicht durchführbar oder unzumutbar
  • unterschriebene Haftungserklärung
  • ggf. Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

Service & Kontakt

Hier geht es zur bundeseinheitlichen Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS.

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig vor Fahrtantritt zu stellen.

Kosten

40 € bis 1.300 €

Die Kosten fallen je Antragstellung an und sind abhängig von

  • Geltungsdauer
  • Gesamtmasse
  • Anzahl der zu beteiligenden Stellen
  • Anzahl der zu genehmigenden Fahrtwege oder Flächen
  • Anzahl der beantragten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen
  • Anzahl der Maßüberschreitungen und
  • ggf. zusätzlicher Arbeitsaufwand