Sollte sich nach Erteilung einer Genehmigung eine Änderung des Unternehmens ergeben, ist dies mitzuteilen und ggf. ist die Urkunde zu berichtigen.

Kurztext

Ändert sich nach Erteilung der Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr bspw. der Name des Unternehmens, die Adresse o.ä., ist dies mit Nachweis der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen und ggf. die Urkunde (Gemeinschaftslizenz nebst beglaubigten Kopien bzw. Erlaubnis nebst ggf. Ausfertigungen) zu berichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geänderte Gewerbeanmeldung
  • Ggf. geänderter Auszug aus dem Handelsregister

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • § 2 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)

Voraussetzungen

Es muss bereits eine gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr bestehen.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

unverzüglich; spätestens innerhalb von 28 Tage nach Änderung

Kosten

  • ab 58 €
  • zusätzliche Kosten je Ausfertigung/beglaubigter Kopie