Erweitert sich nach Erteilung einer Genehmigung der Fuhrpark eines Verkehrsunternehmens, sind weitere Ausfertigungen / beglaubigte Kopien zu beantragen.

Kurztext

Erweitert sich nach Erteilung einer Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr der Fuhrpark eines Verkehrsunternehmens, sind weitere Ausfertigungen/beglaubigte Kopien zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

unverzüglich; spätestens 28 Tage nach Änderung

Kosten

105 € je Ausfertigung/beglaubigter Kopie