Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, können Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Kurztext

Wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen möchten, ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. 

Eine Verlustanzeige/Strafanzeige können Sie in Ihrem Interesse bei der Polizei stellen, ist für den Erwerb eines Ersatzführerscheines aber nicht zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument 
  • Biometrisches Lichtbild 
  • Falls Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines waren und dieser nicht im Kreis Unna erworben wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig.

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis

Service & Kontakt

Da bislang nur eine persönliche Antragsstellung möglich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ein Erscheinen ohne Termin ist natürlich auch möglich, kann jedoch mit längeren Wartezeiten verbunden sein.

Wenn Sie den Führerschein nicht persönlich abholen möchten, können Sie den Direktversand beantragen.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Der Führerscheinverlust muss unverzüglich gemeldet werden.

Kosten

  • 31,20 € bei Verlust eines Kartenführerscheins
  • 41,40 € bei Verlust eines Papierführerscheins
  • ggf. 5,50 € zusätzlich bei Direktversand nach Hause