Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ist der Erwerb der Fahrerlaubnis bereits ab einem Alter von 17 Jahren möglich.

Kurztext

Das Begleitete Fahren ist ab 17 Jahren möglich. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist dies jedoch nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Begleitperson zulässig.

Anträge für das Begleitete Fahren, können im Kreishaus Unna, im Kreishaus Lünen oder im Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Begleitpersonen können zu jeder Zeit nachbenannt werden, auch nach bereits bestandener Prüfung. Hierzu ist eine Vorsprache im Kreishaus Unna notwendig.

Hinweis: Die Bescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren ist nur in Deutschland und Österreich gültig!

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
  • Antragsformular und das "Beiblatt Fahren ab 17"
  • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • gültiges Ausweis Dokument des*der Antragstellenden
  • Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten
  • Führerscheinkopien und Ausweiskopien der Begleitpersonen

Nachtragung einer Begleitperson:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Beiblatt – Fahren ab 17
  • Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten
  • Führerscheinkopie und Ausweiskopie der neuen Begleitperson
  • Prüfbescheinigung für das das Begleitete Fahren ab 17 Jahren

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna

Anforderungen an die Begleitpersonen

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren (ohne Unterbrechung)
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDFund zum Beiblatt “Begleitetes Fahren ab 17“. (Wenn Sie nur eine Begleitperson nachtragen möchte, füllen Sie bitte nur das Beiblatt aus.)

Möchten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen, können Sie den Direktversand beantragen.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Ein Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Kosten

  • Antragstellung mit einer Begleitperson: 62,40 €
  • jede weitere Begleitperson: 10 €
  • ggf. Direktversand: 5,50