Umweltbewusste Bürger*innen sowie Vereine und Verbände können durch die Schaffung neuer Lebensräume einen zusätzlichen Beitrag für die Artenvielfalt leisten.

Kurztext

Neben dem behördlichen Natur- und Umweltschutz bestehen auch im privaten Bereich Möglichkeiten, heimische Tier- und Pflanzenarten zu fördern. Deshalb stellt der Kreis jedes Jahr kostenlos Pflanzgut für neue Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft - also außerhalb bebauter Ortslagen - oder auf größeren zusammenhängenden Flächen innerhalb von Ortschaften, die auch langfristig nicht für Bebauung oder andere ähnliche Maßnahmen vorgesehen sind, zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den Antragstellern wird entweder aus der Obstwiesenbroschüre des Kreises Unna ein Sortiment von Obstbäumen oder aber aus der Vorschlagliste der bodenständigen, heimischen Laubgehölze ein Sortiment entsprechend den Standortbedingungen zusammengestellt. Die Ausgabe der Bäume und sonstigen Gehölze erfolgt dann jeweils im Herbst.

Erforderliche Unterlagen

  • Einverständniserklärung (Streuobstwiesen)
  • Obstsortenmaterialtabelle (Streuobstwiesen)
  • Antrag Förderung von Landschaftsgehölzen (Hecken und
  • Feldgehölze)
  • Verpflichtungserklärung

Rechtsgrundlage

  • §§ 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • § 39 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Voraussetzungen

Für Hecken und Feldgehölze:

  • freiwillige Pflanzmaßnahme
  • auf naturschutzfachlich geeigneten Flächen in der freien, Landschaft
  • sofern sie außerhalb des Waldes und bebauter Ortslagen liegen,
  • mindestens 400m² groß sind und für diese Flächen mind. 300 Gehölze benötigt werden

Für Streuobstwiesen:

  • freiwillige Pflanzmaßnahmen
  • in der freien Landschaft, im Ortsrandbereich oder größere zusammenhängende Flächen innerhalb von Ortschaften, die auch langfristig nicht für Bebauung oder andere ähnliche Maßnahmen vorgesehen sind und im Kreis Unna liegen.
  • die für die Obstbaumhochstämme zur Verfügung stehende Fläche muss mindestens 2.500 m² betragen; nach der Pflanzung sollte das Grundstück mit mindestens 25 Bäumen bestanden sein (Faustzahl 100 m² pro Baum). Bei Neuanlagen sind also mindestens 25 Bäume abzunehmen.
  • für Nachpflanzungen auf bereits bestehenden Obstwiesen sind mindestens 5 Bäume zu beantragen
  • das für das Anlegen der Obstwiese genutzte Grundstück sollte möglichst extensiv durch Schafe oder Rinder beweidet oder ein bis zweimal jährlich zur Heuwerbung genutzt werden; eine Dauerbrache sowie eine Beweidung durch Pferde sind ungeeignet

Service & Kontakt

Frist

  • Antragstellung bis spätestens 1. Juli
  • Ausgabe des Pflanzguts Anfang November