Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wo Sie sich weitergehend über den Antrag informieren können.

Kurztext

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte*r Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit).

Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten: allgemeines Wahlrecht, alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit, unverwirkbares Aufenthaltsrecht, Zugang zum Beamtenstatus, Freizügigkeit in der Europäischen Union, Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland und Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna (außer Lünen und Unna) wohnen, können Sie Ihren Einbürgerungsantrag beim Kreis Unna stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.


Aktuelle Informationen:

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht:

Durch die Bundesregierung wurde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dies betrifft sowohl die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als auch eine Verkürzung der erforderlichen regelmäßigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.

Aktuell ist jedoch noch keine Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz eingetreten, so dass die letzte Fassung weiterhin gültig ist.

In welcher Form das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert wird, unterliegt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Dies bedeutet, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weiterhin gilt.

Ebenso ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Mindestaufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorgesehen, der im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu 6 Jahre verkürzt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass (für jede einzubürgernde Person)
  • elektronischer gültiger Aufenthaltstitel
  • schriftlicher Lebenslauf
  • Lichtbild (für jede einzubürgernde Person)
  • Nachweise zum Personenstand
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise zu den Sprachkenntnissen
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der miteinzubürgernden Kinder

 Je nach Antrag werden weitere Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage

§§ 8 - 10 Staatsangehörigkeitengesetz (StAG)

Voraussetzungen

  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
  • keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
  • Lebensunterhalt wird für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichergestellt
  • bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder geht automatisch verloren (Ausnahmen je nach Herkunftsland)
  • keine Verurteilung zu einer Straftat
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
  • erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest

Service & Kontakt

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Die Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Terminanfragen vergeben. Bitte sehen Sie von mehrfachen Terminanfragen ab. Dies führt nicht zu einer schnelleren Terminvergabe. Telefonische und schriftliche Sachstandsanfragen zu bereits gestellten Terminanfragen können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Bearbeitungsdauer der Terminanfragen. Diese beträgt derzeit mind. 8 Monate.

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Kosten

Gebühren für die Einbürgerung werden erhoben in Höhe von 255 € pro Person.
Für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind beträgt die Gebühr 51 €.