Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine EU-Zulassung.

Kurztext

Betriebe, die eine EU–Zulassung benötigen, sind u.a.:

  • Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe, selbstschlachtende Metzgereien oder Direktvermarktungsbetriebe (Schweine, Rinder, Lämmer, Pferde, Farmwild, Geflügel, Hasen)
  • Wildbearbeitungsbetriebe
  • Umpackbetriebe, Betriebe zur Herstellung von Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Hackfleisch
  • Einzelhandelsbetriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs an andere Einzelhandelsbetriebe abgeben, wenn diese mehr als 100 km entfernt sind und die Abgabemenge mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge umfasst. Hierunter fallen z. B. Metzgereien mit mehr als zwei Filialen.
  • Verpflegungsbetriebe (Gemeinschaftsverpflegung, Caterer, Küchen), wenn diese mehr als 100 km entfernt sind und die Abgabemenge mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge umfasst
  • Betriebe zur Herstellung von Eiprodukten
  • Betriebe zur Herstellung oder Bearbeitung von Fischereierzeugnissen und Muscheln
  • Kühllagerbetriebe

Die Zulassungsbehörde ist  – abhängig von der Betriebsgröße für im Kreis Unna ansässige Betriebe  – der Kreis Unna oder das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). 

Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen und mit den vollständigen Zulassungsunterlagen beim Kreis Unna einzureichen. Die Behörde empfiehlt, bereits in der Planungsphase Kontakt aufzunehmen. Zu beachten ist auch, dass die Tätigkeit erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden darf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Betriebsspiegel
  • ggf. auszufüllende Beiblätter

Rechtsgrundlage

Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Art. 148 Abs. 3 der VO (EU) 2017/625

Voraussetzungen

Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die einschlägigen Anforderungen des Lebensmittelrechts nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 erfüllt werden.

Service & Kontakt

Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

Gebührenrahmen von 80 bis 4.400 €; tatsächliche Gebühren hängen vom Arbeitsaufwand ab (Personalkosten und Bescheiderstellung)